Hallo!
Ich bin seit zwei Wochen Rechtspflegerin (Grundbuchamt) und habe folgenden Fall:
Niederländische Erblasserin.
Vorgelegt wurde:
- niederländische Sterbeurkunde nebst deutscher Übersetzung
- niederländischer Erbschein nebst deutscher Übersetzung
- das Europäische Nachlasszeugnis
- Grundbuchberichtigungsantrag
Was muss ich bei der Eintragung aufgrund des Nachlasszeugnisses beachten? Hatte diesen Fall in der Ausbildung nie und habe auch sonst nichts Explizites gefunden.
Vielen Dank im Voraus!