Guten Tag zusammen,
im Zuge der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste stelle ich mir folgende Frage:
Ursprüngliche Gesellschafter:
- Anteil 1: A
- Anteil 2: B
A verstirbt und wird von X und Y beerbt.
Die derzeit aktuelle Gesellschafterliste weist als Gesellschafter aus:
- Anteil 1: X und Y in Erbengemeinschaft
- Anteil 2: B
Nunmehr erhalte ich eine neue Liste mit folgende Inhalt:
- Anteil 1: X und Y in Erbengemeinschaft
- Anteil 2: X und Y in Erbengemeinschaft
Offensichtlich hat B also seinen Anteil an die Erbengemeinschaft (bestehend aus X und Y) übertragen. Nun steh ich auf de Schlauch: Geht das überhaupt? Kann die Erbengemeinschaft Erwerber eines Geschäftsanteils sein?