in 3 Grundbüchern wurde 1998 eine Gesamtgrundschuld(Briefrecht) für den Eigentümer E eingetragen. 2000 erfolgte die Nachverpfändung dieser EGS für ein weiteres GB.
Nunmehr wird die Löschung des Gesamtrechts unter Vorlage einer Löschungsbewilligung von G für alle 4 Grundbücher nebst Abtretungserklärung von 1999 für die GS, damals eingetragen in den 3 Grundbüchern vorgelegt. Natürlich auch der Brief.
Kann die Löschung aufgrund der Bewilligung von G erfolgen?