Folgender Fall:
Die Bank betreibt die ZVG, die WEG hat sich dran gehangen, inzwischen hat diese allerdings das Verfahren eingestellt.
Es gibt Interessenten, die die Immobilie vorab kaufen möchten, Bank und Eigentümerin stimmen zu.
Muss nun ebenfalls die Zustimmung der WEG zu einem freihändigen Verkauf eingeholt werden oder nicht, da sie ihr Betreiben ja eingestellt hat?
WEG Zustimmung erfoderlich bei freihändigem Erwerb?
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Armino -
23. November 2017 um 13:34
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