Hallo zusammen,
im Erbbau-Grundbuch ist eine Erbengemeinschaft eingetragen. Ein Erbe scheidet infolge Abschichtungsvereinbarung aus der Erbengemeinschaft aus. Sein Erbanteil wächst den übrigen Miterben an. M. E. dürfte dafür keine Zustimmung des Eigentümers gemäß § 5 ErbbauRG gefordert werden, oder?