Hallo, habe erstaunlicherweise in der Suche noch nichts zum Thema gefunden.
Wir sollen eine Löschungsbewilligung für Grundschulden bekommen, bei der die Unterschrift von einem kroatischen Notar beglaubigt wurde.
Gehe ich recht in der Annahme, dass wir dazu dann nur noch eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers nebst dessen Unterschriftsbeglaubigung brauchen, nicht aber eine Apostille?