Kann mirbitte jemand sagen, ob §§ 15 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 184 ZPO beiVerfahren bzgl. der russischen Föderation Anwendung findet? Der Richter meintja, ich habe (leider noch) keine Ahnung. Zustellungen durch die Post sind lautLänderteil nicht zulässig.
§§ 15 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 184 ZPO bei russicher Föderation
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Was ist denn hier die eigentliche Frage? Ob man die Zustellung in Russland veranlassen kann und ob man nach § 184 ZPO auffordern kann, an einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen? Ja warum denn nicht? Ich bin allerdings kein Fachmann für das seltsame FamFG. Und wenn der Richter meint, das geht, dann ist es doch gut.
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Ich meinte, ob man nach § 184 ZPO auffordern kann. (Sorry!)
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Das soll im Bereich der EU-ZU-VO nicht gehen (eine Kollegin macht das trotzdem). Bei Russland hätte ich keine Bedenken, für irgend etwas muss die Vorschrift ja Sinn machen.
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Russland fällt nicht unter die EU-ZustellungsVO, so dass eine Aufforderung nach § 184 ZPO zulässig ist, vgl. BGH VI ZR 241/11.
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Danke!
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