Hallo,
habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorliegen. Aus dem Titel ergibt sich, dass die Hauptforderung (Warenlieferung) von 2015 ist.
2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Das läuft auch noch. Sehe ich das richtig, dass ich den Pfänder dann nicht erlassen darf?