Hallo zusammen,
in meiner Akte möchte ein GL einer ZwaSi das Verfügungsverbot (nach § 135 BGB) für einen anderen GL löschen lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser ein Antragsrecht nach § 13 GBO hat??!!
Hat jemand eine Idee??
Unterlagen können nur unter Bezug auf die Prozessakten bei einem anderen Gericht beigebracht werden. Ginge dies im Falle der Antragsberechtigung?
LG
Lucky