Beglaubigte Abschrift von Genehmigung

  • Um die Frage von Anton nochmals aufzugreifen: Darf ich eine Ausfertigung von der Genehmigung von Amts wegen (also ohne Antrag) erteilen bzw. was ist die Rechtsfälle, wenn eine Ausfertigung ohne Antrag erteilt wurde? Wird der Beschluss trotzdem rechtskräftig?

  • BGB §§ 1828, 1829, 1643; FamFG §§ 40, 41, 63
    Form der gerichtlichen Genehmigung (Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift)
    vgl. DNotI Gutachten Abruf Nr.146610
    https://www.dnoti.de/gutachten/

    Wun-der-bar.
    Super.
    Nach 39 Postings in diesem Thread wiederholst Du das Posting des Erstellers.
    Klasse.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Um die Frage von Anton nochmals aufzugreifen: Darf ich eine Ausfertigung von der Genehmigung von Amts wegen (also ohne Antrag) erteilen bzw. was ist die Rechtsfälle, wenn eine Ausfertigung ohne Antrag erteilt wurde? Wird der Beschluss trotzdem rechtskräftig?

    Ich wüsste nicht, was Dich hindert, eine Ausfertigugn zu versenden. Im übrigen: Was ist denn sonst beantragt?
    Und seit wann hängt die Rechtskraft an der Form der Bekanntgabe?

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