Hallo Zusammen,
eine Frage...
Ehemann (Marokkaner) ist verstorben. Hinterlässt Frau und 3Kinder. Erbrecht ist klar (deutsch).
Problem:Güterrecht: Ehe in Marokko geschlossen, beide Marokkaner, Ehefrau jetzt deutsch, Erblasser nicht.
Art. 15 u 14 I Nr. 1 EGBGB wäre ja marokkanisches Güterrecht.
Und nu? Gütertrennung oder Zugewinn?
Mir liegt nur ein Aufsatz von 2004 vor, durch den ich leider nicht durchsteige.
Kann mir jemand helfen? Dankeee