Hallo zusammen, folgendes Problem:
Ein anwaltl. Vertreter einer Hausverwaltung meldet imInsO-Verf. rd. T€ 12,2 Hausgeldrückstände als Masseverbindlichkeit an. Höhe derHG-Rückstände passt und ist nachgewiesen. Nunmehr beansprucht der anwaltlicheVertreter eine 1,3 Gebühr aus dem vorgenannten Betrag von T€ 12,2, obwohl ichdie Hausverwaltung selbst mehrfach darauf schriftlich wie auch mündlich informierthabe, dass diese sämtliche Rückstände direkt nach Verkauf der massezugehörigenETW erhalten. Wie verhält es sich nun mit den RA-Kosten von brutto rd. 960,00€. Sind diese dem Grunde wie der Höhe nach legitim und zusammen mit denHausgeldrückständen ebenfalls als Masseverbindlichkeit zu begleichen oderTabellenford.?