Hallöchen,
Habe ein Problem:
Am 18.4. habe ich eine Auflassungsvormerkung eingetragen . Am 19.4. dann eine Verfügungsbeschränkung nach 21Abs. 1 Inso.
Zwischenzeitlich hat Notar Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt.
Der Inso Verwalter gibt gem. 106 Inso Grundstück nicht frei ( lt. Stellungnahme).
Dagegen hat Notar Beschwerde eingelegt und teilt mit dass Verfügungsbeschrönkung nicht übernommen wird.
Nun ist der Antrag auf Insolvenzeröffnung eingegangen.
Die Umschreibung kann ich nicht vollziehen. Mache ich Zurückweisungsbeschluss?