Hallo!
Angenommen, bei einer offenen Forderung wird Anzeige wegen Betrugs (von Anfang an nicht vorgehabt, zu zahlen) erstattet.
Dann zahlt der Schuldner doch alles inklusive Kosten und Zinsen.
Wenig später akzeptiert er einen Strafbefehl, in dem die Einziehung des Wertersatzes angeordnet wird.
Muss er der Aufforderung zur Zahlung des Wertersatzes nachkommen?
Oder kann er im Wege einer Erinnerung die bereits erfolgte Zahlung an den Geschädigten nachweisen und ist "raus"?