Hallo,
ich habe eine Akte "gerbt". In dieser ist nun angedacht, Fiskuserbrecht auf Antrag des Zolls festzustellen. Nun ist bei der Durchsicht der Akte aufgefallen, dass vor 2 Jahren eine Erbausschlagung bei der Deutschen Botschaft erfolgt ist. Die Ausschlagende hat die Erklärung per Mail übersandt und sie gleichzeitig per Post an das NLG geschickt Das Original kam hier nie an und wurde auch nicht nachgeordert. Die Geschäftsstelle hat damals lediglich auf die Mail geantwortet, dass die Ausschlagung hier angekommen ist.
Fraglich ist nun, ob Fiskalerbschaft festgestellt werden kann?