Guten Morgen,
es liegt die Anmeldung eines Kaufmannes auf Eintragung in das HR vor. Nach erfolgter Zwischenverfügung kam nun die folgende Anmeldung hinsichtlich der Firma:
"Die Firma lautet wie folgt: Firma XY e. K."
Der Bestandteil "Firma" wurde ausdrücklich als eben solcher angemeldet. [XY ist natürlich nicht der Name.] Nun frage ich mich, nachdem ich nichts passendes dazu gefunden habe, ob dies zulässig, oder wonach es eben nicht zulässig ist. Ich habe schon an die grundlegenden Firmenbestandteile gedacht, aber ansonsten besteht die Firma aus einer Fantasiebezeichnung und dem Rechtsformzusatz, insoweit kein Problem. Hinsichtlich der Irreführung habe ich jedoch Bedenken.