Hallo
hab folgenden Fall:
Der Angeklagte wurden wegen Begünstigung verurteilt. Er hatte 8x Gelder auf Anweisung eines unbekannt gebliebenen Dritten von einem Konto abgehoben. Laut Urteil war ihm dabei bewusst, dass sich auf diesem Konto ausschließlich Gelder befanden, die durch Straftaten erlangt worden sind. Die Geschädigten (einiger) dieser Taten inkl. deren jeweilige Schadenssumme sind im Urteil aufgeführt. Der Betrag der Abhebungen unterschreitet dabei jedoch die Schadenssumme der Straftaten. Über den Kontoinhaber ist nur der Name bekannt. Ansonsten existieren keine Informationen zu irgendeiner Beteiligung des Kontoinhabers. Er hat aber wohl als Zeuge ausgesagt.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass in diesem Fall (abgeurteilt wurde ja Begünstigung) keine Geschädigten vorliegen, da ja der Schaden durch andere Straftaten entstanden ist?