Hallo Leute,
Wir haben die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt, weil die Kosten der Nebenintervention unseres Mandanten (Beklagter und gleichzeitig Nebenintervenient für 5 von 9 Anträgen), die die Klägerseite komplett zu tragen hat, im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Nach langem hin und her beabsichtigte die Rechtspflegerin unserer Beschwerde abzuhelfen. Soweit so gut. Nun sollte die Gegenseite zu unserer SB Stellung nehmen, das hat sie aber nicht gemacht bzw. sie hat die weiteren Kosten die wir haben wollten einfach kommentarlos bezahlt.
Nun fragt uns die Rechtspflegerin, ob wir die sofortige Beschwerde für erledigt erklären. Geht das überhaupt? Wer trägt in diesem Fall die Kosten des Beschwerdeverfahrens?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
LG