Hey,
ich habe hier einen Fall, der mich unsicher macht und bräuchte kurz Rat:
-2016 wurde von der Kollegin ein VFB gegen die Beklagte zu 1. (= Französische Form der Aktiengesellschaft, vertreten durch B2) erlassen. Es handelte sich dabei um eine 1,6 Berufungsgebühr zzgl. Post etc.
-Beantragt war damals die Festsetzung ggü. der Auftraggeberin (deswegen wurde nur ggü. B 1 festgesetzt)
-Nunmehr möchte der BV, dass der VFB berichtigt wird, damit er auch gegen die Beklagte zu 2. vollstrecken kann
Würdet ihr den VFB berichtigen? Ich war zuerst der Meinung, dass ich nicht berichtigen kann, da antragsgemäß entschieden wurde (zumindest war nicht beantragt gegen beide festzusetzen). Für den Fall, dass nicht berichtigt werden kann, möchte der BV, dass ein zweiter VFB erlassen wird, damit gegen die B2 vollstreckt werden kann. Das geht doch nun aber gar nicht (?) da sonst zwei Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse mit dem selben Inhalt in der Welt wären.