Ich habe folgenden - für mich kniffligen - Fall:
Es ergeht VU, da Beklagter zum Termin nicht erschienen ist. Klägervertreter beantragt u.a. eine 1,2 Terminsgebühr VV 3104 RVG. Der Beklagte legt Einspruch ein und es findet ein zweiter, zweiseitiger Termin statt. Daraufhin beantragt der Klägervertreter die Festsetzung weiterer Reisekosten.
Die 1,2 Terminsgebühr ist ja erst nach dem zweiten Termin entstanden, vorher war es nur eine 0,5 Terminsgebühr. Ich kann ja nicht die volle 1,2 Terminsgebühr seit Eingang des ersten Antrages verzinsen. Kann ich die 1,2 Terminsgebühr überhaupt festsetzen ohne weiteren Antrag?