Ich habe nun folgenden Fall und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir eventuell weiterhelfen könnten.
Ich habe einen notariellen Erbscheinsantrag mit folgendem Sachverhalt vorliegen:
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und ist 2018 in Ägypten verstorben.
Er hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen.
Zum Zeitpunkt seines Todes war er in erster Ehe mit der Antragstellerin verheiratet (Heiratsurkunde liegt vor).
Aus zeitgleich zweiter Ehe in Ägypten sind vier Kinder hervorgegangen (zwei davon minderjährig). Eine Heiratsurkunde liegt nicht vor.
Der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sodass deutsches materielles Erbrecht greift.
Ist es korrekt und ausreichend, wenn ich die ägyptischeEheschießung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Doppelehe als Nichteheansehe? Ich würde dann einen Erbschein erteilen, welcher die erste Ehefrau alsErbin zu 1/2 und die Kinder zu je 1/8 ausweist.
Vielen Dank vorab