Hallo liebe Kollegen!
Ich muss mich notgedrungen mit der Thematik Verarbeitungsverzeichnisse gemäß Art. 30 DS-GVO beschäftigen.
Gibt es dazu schon irgendwelche Erfahrungen bei euch? Mich würde interessieren, ob die Verzeichnisse bei euch im Bundesland landeseinheitlich durch z. B. das OLG erstellt werden, oder ob jedes Gericht in eigener Zuständigkeit solche Verzeichnisse erstellen muss.
Hoffe auf ein paar aufschlussreiche Rückmeldungen.