Liebe Registerianer
ein ratloser Rechtsanwalt wäre für etwas Hilfe dankbar.
Ich streite derzeit mit einer Genossenschaft. Entscheidend für den Ausgang der Sache ist ein bestimmter Passus der Satzung welcher sich mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bzw. der Einzahlung der Anteile beschäftigt. Aus naheliegenden Gründen hat die Genossenschaft kein gesteigertes Interesse diese alte Satzung zur Verfügung zu stellen.
Die Einzahlung der Anteile ist keine der nach §16 Abs. 1 GenRegV "nach ihrem Inhalt" aufzunehmenden Inhalte. Entsprechend findet sich im Online-Register auch nur die Eintragung, dass der entsprechende Paragraph geändert wurde, nicht jedoch wie genau.
Allerdings besagt §16 Abs. 2 GenRegV ja, dass "der vollständige neue Satzungswortlaut ... zu den Akten zu nehmen" ist. Das Ding muss also zumindest irgendwann einmal vorgelegen haben (sofern das keine neue Regelung ist).
Daher meine Frage:
- Wie lange wird eine solche Satzungsänderung im Archiv gehalten? Es geht hier um eine Änderung aus dem Jahr 2013.
- Sollte diese noch vorliegen, kommt man da dran? Und wenn ja, wie ist das Procedere?
Vielen Dank
E_A