Guten Morgen,
ich hab Kosten in der Beratungshilfe festzusetzen und schwimme bei der Einigungsgebühr.
Fallen Zug um Zug Vereinbarungen unter den Charakter der Einigungsgebühr? Ich finde dazu leider nichts.
Gegenstand des Rechtsstreites war eine Wohnungskündigung. Dafür wurde BerH bewilligt. Nunmehr hat der Antragsteller die Wohnungskündigung anerkannt, allerdings wurde zusätzlich vereinbart, dass die Wohnungsschlüssel nur Zug um Zug gegen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgehändigt wird.
Dafür möchte die Anwältin gern ein Einigungsgebühr.
Liebe Dank für Antworten