Hallo! ich habe bereits einige Threads zu dem Thema gelesen, bin mir in meinem Fall leider weiterhin unschlüssig.
Ich habe WEG-Einheit A mit 2 Flurstücken und WEG-Einheit B mit einem Flurstück. Die Flurstücke grenzen aneinander.
Auf eines der Flurstücke WEG A wurde nun von dem Flurstück B übergebaut (cm-weise Dämmung).
Zulasten des überbauten Flurtsücks soll nun in alle Wohnungsgrundbücher eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Des Weiteren soll das Recht auf dem herrschenden Grundstück vermerkt werden. Der Rechtsinhalt wurde so formuliert: "Recht, in der Anlage dieser Urkunde dargestellt farbig markierte Fläche des belasteten Grundstücks in Überbau zu haben, zu nutzen, dauernd zu belassen, instand zu halten und erforderlichenfalls zu erneuern."
Ist das als Rechtsinhalt eindeutig? Würde das Recht dann einfach als "Recht zum Überbau" bezeichnet werden?
Ganz wichtig: Wie sähe der Herrschvermerk vom Wortlaut her aus?
Des Weiteren soll auch der Verzicht der Überbaurente eingetragen werden. Ist das zwingend immer selbstständig einzutragen oder kann man das auch als Teil der Grunddienstbarkeit ansehen? ich habe zwei Bewilligungen vorliegen.