Hallo!
Fall:
In dermündlichen Verhandlung wurde ein Anerkenntnisurteil verkündet.
Tenor:
- Herausgabe der Wohnung
- Zahlung Mietzins bis zurHerausgabe
- Der Beklagte hat die Kostendes Rechtsstreits zu tragen.
Weiterhin wurde in derVerhandlung folgendes protokolliert:
Mit Einverständnis des UBVhat das Gericht mit dem Hauptbevollmächtigten telefoniert. Der UBV erklärtsodann, nachdem das Gericht den Inhalt des v.g. Telefonates ihm mitgeteilt hat,folgendes:
Solange die beklagte Parteipünktlich die laufenden Miete/Nutzungsentschädigung zahlt, verzichtet dieklagende Partei auf die Vollstreckung aus einem zu erwartenden Titel.
Jetzt wird eine Einigungsgebühr VV 1003 RVG beantragt.
Festsetzung?