Dass mehrseitige Ersuchen nicht miteinander (gesiegelt ) verbunden sind, habe ich schon gehabt, aber wegen der erfolgten Klammerung bislang eingetragen.
Ich habe hier jetzt wieder ein zweiseitiges (gesiegeltes) Ersuchen sowie eine nicht unterzeichnete oder gesiegelte Anlage (Forderungsaufstellung). Ersuchen und Anlage sind nur getackert und nicht mit Siegel verbunden.
In dem zweiseitigen Ersuchen wird wegen der Forderung auf "die anliegende Forderungsaufstellung" verwiesen, die Forderungshöhe kann auch nur der Anlage entnommenen werden. Die Anlage ist als "Forderungsaufstellung zu dem Antrag auf Sicherungshypothek vom 1.12.21, Zeichen ..." bezeichnet.
Würdet ihr in diesem Fall ebenfalls auf eine feste Verbindung mit Siegel verzichten, obwohl die Forderungshöhe nur aus der Anlage ersichtlich ist, welche nicht unterschrieben/gesiegelt ist und auch nicht fest mit dem zweiseitigen Ersuchen verbunden ist?