Guten Morgen,
ich habe hier den Kostenerstattungsantrag für die VKH-Gebühren des Antragstellerin-Vertreters.
Er macht u. a. EMA-Gebühren sowie Gerichtsvollzieherkosten geltend, und zwar für die Zustellung eines KFB an den Agg., der hier im Rahmen des Zwangsgeldverfahrens gegen den Agg. ergangen ist.
M. E. sind diese Kosten nicht von der VKH gedeckt. Oder liege ich falsch?