Guten Tag
Ich habe hier einen Antrag auf Annahme von Zahlungsmitteln zur Hinterlegung.
Als Hinterlegungsgrund wurde angegeben, dass im KFB dem Schuldner (hier Antragsteller) gestattet wird die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.
Der KFB datiert auf Juni 2016. Der zugrunde liegende Titel ist ein Vorbehalts-Urteil im Urkundenprozess. Dieser war vorläufig vollstreckbar mit der vorgenannten Abwendungsbefugnis.
Die Titel sind ja nun längst rechtskräftig. Ich teilte dem Antragsteller also mit, dass die Wirkung der Abwendungsbefugnis mit Rechtskraft erlischt. Gegen dieses Schreiben legte er Beschwerde ein. Da das Schreiben noch keine Endentscheidung war hab ich es noch nicht dem Direktor vorgelegt.
Jetzt würde ich gerne den Antrag ablehnen/zurückweisen hab jedoch keine Ahnung wie.
Im Landeshinterlegungsgesetz Rheinland-Pfalz steht nirgendwo ob die Entscheidung durch Beschluss ergeht. Ich hab lediglich in der Hinterlegungsordnung gefunden dass Vorbescheide unzulässig sind.
Ist die Ablehnung also durch Bescheid zu erklären?
In Forum Star gibt es leider auch hierzu keinerlei Hilfe. Oder mache ich einen allgemeinen Beschluss und bastel mir die Rechtsbehelfsbelehrung selbst?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen