Das Vollstreckungsgericht übersendet an das Grundbuchamt die Ausfertigung eines Zuschlagsbeschlusses mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Weiter wird vom Vollstreckungsgericht mitgeteilt, dass derart verfahren wird, da zwischen dem Zuschlag und der Übersendung des Eintragungsersuchens regelmäßig einige Zeit vergehe, das Grundbuch aber mit Zuschlag bereits unrichtig sei und das Grundbuchamt bei nach dem Zuschlag eingehenden Anträgen (z.B. dem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) die Unrichtigkeit kennen müsse.
Dieses Verfahren ist mir bisher nicht bekannt. Kennt jemand von Euch das?
Was macht Ihr in einem solchen Fall? Eingang auf Wiedervorlage legen und auf den Eingang des Ersuchens warten?