Hallo zusammen,
ich benötige mal wieder eure Hilfe.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung werden die im Aufteilungsplan mit Nr. 1-5 bezeichneten gewerblichen Nutzungseinheiten (Ferienwohnungen) als abgeschlossen bescheinigt. In der Teilungserklärung lautet es wie folgt: ...an den im Aufteilungsplan mit Nr. bezeichneten Räumen.
Einig ist man sich über die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Bewilligt und beantragt wird die Eintragung der Aufteilung und die Bildung von Wohnungsgrundbüchern. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Teileigentum (=mit Nr.... bezeichneten Teileinheit)
Würdet ihr hier Bewilligung und Antrag ändern lassen? Notar hätte auch Vollmacht alle Erklärungen abzugeben.
Ausserdem wurden bereits Grundschulden beurkundet. Hier ist als Belastungsgegenstand MEA, Flst.Nr. und qm richtig angegeben, jedoch wurde es auch hier als Wohnung bezeichnet. Es wird auch nicht auf die Teilungserklärung verwiesen.
Meines Erachtens ist hier § 28 GBO nicht erfüllt (fehlende Verweisung auf TE und Angabe Wohnung anstatt Räumen (Teileinheit).
Wie sieht ihr das?
Ich bin um jede Meinung dankbar. Leider ist die Sache wie immer eilig.