Hallo,
ein Betreuter hat eine Erbschaft gemacht, die dem Sozialamt angezeigt worden ist. Das Sozialamt hat die Erbaschaft auf die kommenden Monate als Einkommen gewertet und einen Bescheid erlassen, dass in den nächsten 6 Monaten ein gewisser Kostenbeitrag an das Sozialamt zu überweisen ist. Nun kommt der Betreuer und möchte die Aufwandspauschale aus der Staatskasse , obgleich das Guthaben auf dem Girokonto den Betrag von 5.000,-- EUR weit überschreitet. Wie verhalte ich mich ?