Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im Juli 2017 wurde eine Teilungserklärung eingereicht und im Grundbuch eingetragen.
Auch im Juli 2017 wurde ein Kaufvertrag über eine Wohnungseigentumseinheit eingereicht, die Auflassungsvormerkung wurde eingetragen.
Im Juni 2018 wird die Teilungserklärung geändert und das Gebäude um zwei Etagen aufgestockt, die Miteigentumsanteile alle Wohnungen haben sich dadurch verändert. In der Kaufvertragsurkunde von Juli 2017 wurde bereits angekündigt, dass die Aufstockung erfolgt und dem teilenden Eigentümer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung erteilt.
Nunmehr wird jetzt der Eigentumswechsel beantragt, Grundlage soll die Auflassung in der Kaufvertragsurkunde von Juli 2017 sein. Dort ist die Wohnung jedoch noch mit dem Alten Miteigentumsanteil bezeichnet.
Hier stellt sich mir nun die Frage, ob ich eine neue Auflassung benötige.
Die Wohnung hat sich tatsächlich nicht verändert, die Bezeichnung der Wohnung in Nummer und Lage ist ebenfalls unverändert, jedoch hat sich die Größe des Miteigentumsanteils verändert.
Daher bin ich mir nicht sicher, ob eine Auflassung für die Nummer bezeichnete Wohnung besteht.