Hallo,
folgendes Problem:
Abt III/1:Ursprünglich eine Hypothek ohne Brief i.H.v. 56.000 EURO für Person A; 4 % Zinsen ab 01.11.2009
In der Veränderungsspalte des Grundbuchs folgt dann im Jahr 2019 folgende Eintragung:
Das Recht ist durch Befriedigung durch den Eigentümer W auf diesen als Grundschuld übergegangen; diese Eigentümergrundschuld ist gepfändet mit Zinsen set 01.11.2009 für die Bank X; gemäß Pfändungsbeschluss vom 22.02.2018; eingetragen am 04.09.2019
Dese Bank X hat dann Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt aus dem Kapital i.H.v. 56.000 EURO.
Zum Verteilungstermin meldet diese Bank allerdings nur einen Kapitalbetrag i.H.v. 42.993,30 EURO an und teilt mit, dass sie
auf eine weitere Zuteilung verzichtet.
Ich tendiere dazu der Bank aber 56.000 EURO zuzuteilen; ist dies so richtig?
Der dem Pfändungsbeschluss zugrundeliegende Titel ist ein VB i.H.v. 37.586,44 ERO Hauptforderung.