Nach der Kommentierung steht das VKR nur bei einem Kauf von Grundstücken zu. Die Rückabwicklung ist kein eigenständiger Kauf. Außerdem muss die Gemeinde doch schon beim ursprünglichen Kaufvertrag eine Erklärung abgegeben haben und die Ausübung des VKR verneint haben.
Ja natürlich hat die Gemeinde bei dem ursprünglichen Kaufvertrag das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt bzw. angegeben, dass dies nicht besteht. Ich war mir unsicher... Aber gut, ich nehme die entsprechenden Eintragungen vor.
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