Hallo, bei Zwangsvollstreckung und Inso schwimme ich immer, daher mal meine Frage:
Antrag auf Insolvenzeröffung am 12.09.2017
Insolvenzeröffnung 15.09.2017
Kontopfändung erlassen 27.12.2018 (Tite VB vom 11.9.2018)
Ende Inso 30.09.2019
Jetzt bittet der Schuldner um Aussetzung der Vollziehung der Kontopfändung, da er in der Wohlverhaltensphase ist.
Muss ich jetzt prüfen, ob Insolvenzgläubiger oder Neugläubiger?