Habe einen Ausschließungsbeschluss erlassen und denGrundschuldbrief für kraftlos erklärt … Grundschuldbetrag ist sehr hoch,entsprechend ist meine Wertfestsetzung ausgefallen, die Inhalt des Beschlusses ist(so sieht es das Formular JUDICA/TSJ auch vor).
Nun wird fristgerecht Beschwerde gegen dieWertfestsetzung eingereicht … in der Tendenz will ich wohl einen anderen Wertfestsetzen --- ich würde also einen Abänderungsbeschluss hinsichtlich derWertfestsetzung erlassen…
Der Ausschließungsbeschluss ist natürlich schonzwecks öffentlicher Zustellung ausgehangen …
FRAGE: wie siehtes denn mit der Rechtskraft aus hinsichtlich der Kraftloserklärung desGrundschuldbriefes … diese nach Ablauf der Frist zu bescheinigen wäre doch keinProblem, ODER ?
Und die abändernde Wertfestsetzung stelle ich nurden Beteiligten zu?
Danke für die Antworten …