Besteht wirklich ein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Mitwirkung bei einer Veräußerung? Besteht nicht ein Anspruch auf Versilberung durch Zwangsversteigerung (Aufhebung der Gemeinschaft)? Wenn ich unwillig bin, kann mich doch niemand auf Mitwirkung beim Abschluss eines Kaufvertrags verklagen!
Hängt wohl davon ab, ob es eine entsprechende Treupflicht gibt. Die könnte sich aus besonderen Umständen schon mal ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH