Eingetragen ist eine Verfbeschränkung, wonach die Weiterveräußerung und Belastung nur mit Genehmigung des Verteidigungsministeriums möglich ist. Habe jetzt einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (aufgrund Vollstreckungsbescheid) bekommen und bin mir nicht sicher, ob diese Belastung im Vollstreckungsverfahren auch der Genehmigung bedarf. Hab hierzu leider nichts gefunden.
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