Hallo zusammen, zu diesem Thema gibt es zwar schon einen etwas älteren Thread, aber ich bräuchte bitte hierzu trotzdem noch etwas Input...
Kurz zum Sachverhalt:
Die Parteien streiten sich über nachehelichen Unterhalt für die Frau. Der Ex-Mann ist an verschiedenen Firmen in- und außerhalb von Deutschland mit unterschiedlichen Firmenstrukturen beteiligt. Er hat hierzu ein Privatgutachten vorgelegt. Die Anwältin der Ex-Frau hat sodann ebenfalls ein Privatgutachten angefordert, da sie als Familienanwältin ohne sachkundige Hilfe nicht durchgestiegen wäre.
Die Kosten für den Steuerberater wurden nun im Kostenfestsetzungsantrag geltend gemacht i.H.v. 8.041,96 €, wobei ein Stundensatz von 220,00 € angesetzt wurde. Die Gegenseite bestreitet die Höhe und beruft sich aufs JVEG und trägt vor, es wären max. 115,00 € anzusetzen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wären die Kosten theoretisch schon erstattungsfähig, nur die Höhe ist mir unklar...Würdet ihr hier nach dem JVEG gehen oder den höheren Stundensatz gewähren?
Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe!