Abrechnung Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft von Geschwistern

  • Hallo zusammen,
    es liegt eine befrufsmäßig geführte Bestellung als Vormund für K1 vor sowie 2 Bestellungen als Ergänzungspfleger für K2 und K3.

    Einige Angelegenheiten lassen sich in einem gemeinsamen Termin erledigen (z.B. HPG), andere erfordern individuelle Anfahrten und Termine für nur ein Kind (Facharzt, Schule etc.). Die Einzeltermine sind in der Abrechnung klar, aber wie erfolgt die korrekte Abrechnung für Geschwister?

    - einfache Anfahrt oder jeweils pro Kind abgerechnet?
    - Stundensatz einfach oder pro Kind?

    Auch, wenn es banal klingt, diese Konstellation hatte ich noch nicht und ich finde auch keine Regelung hierzu. Wer hat einen Tip, wo ich das nachlesen kann oder einen Ansatz bzw. eine Klärungshilfe für mich?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • wenn du für mehrere Kinder gleichzeitig Tätigkeiten vornimmst (egal ob nun Fahrkosten oder Vergütung), ist das jeweils anteilig auf die Kinder zu verteilen.
    Direkt im Gesetz steht das nicht, aber für die Aufwendungen ergibt sich das schon daraus, dass damit ja die tatsächlichen Aufwendungen (wenn auch einfachheitshalber teilweise pauschalisiert) erstattet werden sollen.
    Gleicher Gedanke für den Zeitaufwand: wenn du für eine Stunde arbeitest, wirst du auch für eine Stunde bezahlt - und nicht für 3.
    Ggf. brauchst du bei 3 Kindern dann halt länger als du für nur ein Kind brauchen würdest, aber dann bekommst du ja auch mehr.

    Ein Urteil, dass sich direkt mit dem Thema beschäftigt hab ich gerade nicht zu Hand, aber man kann es zB aus OLG Braunschweig Beschl. v. 29.3.2019 – 2 WF 11/19 herauslesen.

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