Hallo liebe Kollegen,
ich bräuchte in folgendem Fall dringend eure Hilfe. Eingetragene Grundstückseigentümerin ist eine GbR bestehend aus 2 Gesellschaftern. Beide Gesellschafter übertragen jeweils ihre GbR-Anteile an die x-GmbH. Aufgrund Vereinigung sämtlicher Anteile in der Hand der GmbH erlischt die GbR und das Vermögen wächst der GmbH an. Mit liegt eine Berichtigungsbewilligung der GbR-Gesellschafter und der erwerbenden GmbH vor (UB ist auch vorhanden).
Kann ich die Eintragung aufgrund Berichtigungsbewilligung vornehmen oder brauche ich eine Auflassung. Im Hügel, GesR, Rdn. 63 habe ich gelesen ... "wenn sämtliche Anteile auf einen Dritten übertragen werden, ist der Eigentumsübergang in der Form des § 29 GBO nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung scheidet aus, da das Grundstück aus dem ursprünglichen Gesellschaftsvermögen herausgelöst wird". Ich habe eigentlich gedacht, dass Berichtigungsbewilligungen genügen. Leider hatte ich solch eine Konstellation noch nicht und wüsste gern, wie ihr das seht.
Vielen Dank schon mal im Voraus.