Hallo zusammen,
angenommen, es soll zugunsten der unbekannten Erben hinterlegt werden. Als "letzte Wohnanschrift" des Erblassers wird eine Adresse außerhalb des meines Zuständigkeitsbezirks eingetragen. Wenn, wie so oft, die Hinterlegung durch eines der örtlichen Pflegeheime erfolgt, kann ich mal wieder dran fühlen, dass da was nicht stimmt. Oft bekomme ich auch über sonstige Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind mit, dass der im Antrag angegebene Anschrift vermutlich lediglich die letzte Meldeanschrift ist. Und gerade bei den unbekannten Erben ist die richtige Anschrift so wichtig, weil ansonsten die Erben niemals etwas von dem hinterlegten Betrag erfahren.
Ich habe bislang dann immer angeschrieben, der Antragsteller soll das prüfen, dass ggf. auch beim zuständigen Nachlassgericht geprüft werden muss, dass auch da keine Erben bekannt sind, dass ich das zuständige Nachlassgericht für die richtige Benachrichtigung brauche... es nervt unendlich.
Das kleine Teufelchen auf meiner Schulter spricht immer lauter zu mir, dass ich bei Angabe einer Anschrift außerhalb des Bezirks doch einfach stumpf das Verfahren nach § 4 HintG NRW abgeben soll. Noch bringe ich es mit einer energischen Handbewegung zum Schweigen, aber gefühlt werden diese Fälle immer häufiger.
Mich würde mal rein praktisch interessieren, wie ihr das handhabt.