KFB ohne Anhörung

  • Ich weiß noch mehr .:D

    Ich kenne einen Richter ( nicht an meinem Gericht ) , der fast alle KFBs alleine macht und auch selbst unterschreibt.;)
    Dabei beschränkt er sich nicht nur auf die 105er.

    :eek: Erlässt er auch PfÜB's, versteigert Grundstücke, trägt Grundstücke ein und so? Und was macht der Rechtspfleger? Scheidungsurteile?


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Das mit dem 105er kommt wohl nur noch dann vor, wenn der findige RA meint, das Verfahren gewonnen zu haben und dann im Verkündungstermin gleich den KfA auf den Tisch legt (mit Versicherung, dass keine Unennbare entstanden ist oder mit entsprechender Anrechnung drin).

    So einen Anwalt hatte ich in 16 Jahren Kanzlei-Tätigkeit bislang nicht.

  • Wir hatten das früher bestimmt in jeder 3. Akte. Bis mein LG mich aufgehoben hat, weil ich nicht angehört habe. Da hält man sich mal an den Wortlaut des Gesetzes und dann ist es auch nicht recht. :confused: ( Sollte mich beim BGH beschweren...)

  • Ich kenne den § 105er auch noch aus eigener Praxis beim LG, als wir für die VU einen Vordruck hatten, in dem im unteren Drittel gleich der KFB vorgesehen war. Aber dann aufgehoben zu werden wegen Nichtanhörung grenzt ja schon an Lächerlichkeit und eine solche Entscheidung erhebt wohl keinen Anspruch, ernst genommen zu werden.

  • Ich schätze der § 105 hat seine praktische Bedeutung in der Phase verloren, als durch unseren begandeten Gesetzgeber zwischenzeitlich mal die Abhilfemöglichkeit weggefallen war.
    Ehrlich gesagt sehe ich aber nicht so richtig, weswegen man vor dem Hintergrund des § 9 RPflG nicht weiter sein eigenes praktikables Süppchen können sollte. Eine Regressgefahr (schon wegen der Abhilfemöglichkeit) ist doch auch nicht wirklich vorhanden.
    Ob man ohne Anhörung sofort erläßt oder mit Anhörung bereits den Beschlussentwurf in die Akte legt und den nach Fristablauf ohne neue Prüfung datiert und unterzeichnet macht doch rechtsstaatlich betrachtet auch keinen Unterschied.
    Und wieviele von solchen Akten gehen denn schon nach oben?
    Ich ziehe die Anhörung aber dennoch vor, weil ich den dadurch verursachten Zeitverlust und den Aktenumlauf eher als gering bewerte und es irgendwie fairer finde, die Leute nicht einfach durch einen absolut uneiligen Beschluss zu überrollen. Außerdem sehen die Kunden manchmal ja doch etwas, das einem selbst nach dem Tunnelblick wegen des 300. Antrag am Tag nicht mehr aufgefallen ist.

  • @ HorstSergio:

    Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs gehend kann man das Beharren auf einer Anhörung auch nicht monieren. Daher musste man ein Feingefühl dafür entwickeln, was unter "zweifelsfreie Kosten" fällt. Bei VU, AU und dergl. war es einfach und es macht eben doch einen Unterschied, ob man die Akte 2x auf den Tisch bekommt oder sofort endgültig erledigen kann. Außerdem blieb immer noch die Möglichkeit der Erinnerung/sof. Beschwerde.

    Wenn jedoch die befürwortenden Entscheidungen unisono in die Tonne getreten werden wie von Celle, dann braucht man sich damit gar nicht mehr zu befassen. Ich finde es gleichwohl bescheuert, aber es passt in den Trend: Schlecht bewertete Arbeit, immer mehr und kompliziertere Entscheidungen (GG, BGH) und kein Personal für die Mehrarbeit. Ich bin begeistert. Alles das, was jahrzehntelang lief, wird mit einem Mal in Frage gestellt. Und nochmal: Vielen Dank, Herr Einzelrichter!

  • Mittlerweile hat sich die Entscheidung vom OLG Celle auch bei uns am Gericht rumgesprochen, aber wir sind mehrheitlich der Meinung, dass da jemand nur eine Meinung vertritt und man das auch anders sehen kann.... Und das, obwohl unser Beschwerdegericht schon gesagt hat, dass das OLG Celle Recht hat. :daumenrun Allerdings haben wir da noch keinen Beschluß, deshalb ist das im Moment für mich noch eher egal.

    Die Gefahr, wenn man ohne Anhörung festsetzt, wäre, dass die Kosten des (nicht angehörten) Beschwerdeführers niedergeschlagen werden und der RA aus der Landeskasse zu zahlen wäre. :eek:

    Wenn ich mir überlege, wie oft ich ohne Anhörung festsetze und wie oft ich deshalb eine Beschwerde bekomme, nämlich so gut wie nie, erscheint mir das Risiko hier doch eher gering.

  • Die Festsetzung ohne Anhörung wird doch bei Euch, denke ich mal, nicht anders gehandhabt wie bei mir: nur, wenn unstreitige Kosten drauf sind. ...

  • Dann soll Celle sich die Entscheidung doch einfach abheften. :) Mein OLG hat bisher gottlob noch nichts entsprechendes entschieden. Also mach ich erstmal still und leise weiter :)

  • zu # 91:

    Ich als direkt Betroffener sehe das auch anders und verfahre auch so. Die von Celle über Zöller zitierten Entscheidungen sind in meinen Augen nicht einmal einschlägig. Außerdem gibt es noch mehrere Meinungen zugunsten einer unmittelbaren Festsetzung als nur München und Bamberg. Auch für mich ist die Celler Entscheidung "nur" eine Einzelrichter-Ansicht.

    Interessant (oder auch nicht) wäre die Meinung des BGH :D...
    (ich ahne Schlimmstes)

    Dann soll Celle sich die Entscheidung doch einfach abheften.



    Habe ich auch gemacht... :D

  • Natürlich! Wenn irgendwas streitiges dabei ist (Reisekosten oder so) hören wir auch an, aber bei VUs, AUs oder einstweiligen Verfügungen gibts halt wenig, worüber man streiten könnte....



    Und wie ist das mit der Anrechnung unserer Lieblingsgebühr? Wenn ich als Unterlegener nicht angehört werde, kann ich doch den vom BGH geforderten Einwand nicht erheben :gruebel: - ZU und EB erlangen so eine ungeahnte Bedeutung :D



  • Die Gefahr, wenn man ohne Anhörung festsetzt, wäre, dass die Kosten des (nicht angehörten) Beschwerdeführers niedergeschlagen werden und der RA aus der Landeskasse zu zahlen wäre. :eek:

    Das läuft ja wohl doch anders - der im Beschwerdeverfahren Unterliegende müsste die Kosten der Gegenseite erstatten und versuchen, die Staatskasse in Rückgriff zu nehmen. "Kosten niederschlagen" geht nur bei Gerichtskosten.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S



  • Die Gefahr, wenn man ohne Anhörung festsetzt, wäre, dass die Kosten des (nicht angehörten) Beschwerdeführers niedergeschlagen werden und der RA aus der Landeskasse zu zahlen wäre. :eek:



    Das läuft ja wohl doch anders - der im Beschwerdeverfahren Unterliegende müsste die Kosten der Gegenseite erstatten und versuchen, die Staatskasse in Rückgriff zu nehmen. "Kosten niederschlagen" geht nur bei Gerichtskosten.



    Na gut, ich hab das vielleich nicht ganz korrekt wiedergegeben, aber im Endeffekt würde niemand Gerichtskosten zahlen und das Land müsste die RA-Kosten übernehmen....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!