Erlösverteilung auf nachrangige Rechte

  • Hallo liebe Experten,

    folgender Sachverhalt:

    Eintragung im Grundbuch:

    http://Abt.III//1 Grundschuld für X 100 TEUR (erstrangig)

    Abt. III/2 Grundschuld für X 50 TEUR (nach Abt.II/1)

    Abt.II/1 Wegerecht (geht Abt.III/1 nach und Abt.III/2 im Rang vor)

    Abt.II/2 Wohnrecht (geht Abt.III/1 und 2 im Rang nach)

    Es wird aus Abt.III/1 die ZV betrieben.

    Fragen:

    1. Wenn aus III/1 die ZV betrieben wird, würden alle Rechte erlöschen, oder?
    2. Wie sähe die Erlösverteilung aus? Erfolgt auf ein Wegerecht überhaupt eine Verteilung? Die Frage ergibt sich aus der Beurteilung der Werthaltigkeit der GS Abt.III/2

    Ich mach den Job schon echt lange, aber ich hatte noch nie ein Wegerecht, dass sich zwischen meine Grundschulden mogelt.

    Ein Rangrücktritt wird leider abgelehnt.

    Könnt Ihr mir helfen?

    Liebe Grüße

    Tanja

  • 1. nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: ja

    2. Wenn der Wegeberechtigte seinen Ersatzwert anmeldet und dieser durch den (Ex-)Eigentümer festgestellt wird, § 14 ZVG, wird der entsprechend angemeldete Betrag dem Wegerecht zugeteilt. Wird nichts angemeldet, wird nichts zugeteilt.

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