Minderanmeldung / Wiederholung zum Verteilungstermin

  • Hallo ZVGler,

    besteht ein Erfordernis, eine Minderanmeldung, mit der eine Forderung zum Versteigerungstermin auf den Kapitalbetrag der Grundschuld beschränkt wird, zum Verteilungstermin zu wiederholen?

    Hat es Konsequenzen, wenn man in einer erfolgten Wiederholung der Minderanmeldung die dennoch anfallenden Grundschuldzinsen zwischen Zuschlag und Verteilungstermin nicht angibt? :confused:

    Danke vorab!

  • Dankeschön!

    Zu meiner ergänzenden Frage: Wenn zum Verteilungstermin eine weitere Minderanmeldung mit Beschränkung auf den Grundschuld-Kapitalbetrag erfolgt ist, können dennoch von dem Ersteher die Grundschuld-Zinsen ab dem Zuschlag angefordert werden?

  • die Anmeldung zum Verfahren mit dem Verzicht auf die laufenden Zinsen wirkt sich m.E. nicht auf die Rechtsfolge des Zuschlags aus, dass der Ersteher das dingliche Recht nebst Zinsen daraus ab dem Zuschlag übernommen hat (natürlich nur bei einem bestehen gebliebenen Recht).

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