Hallo
Ich benötige mal wieder eure Hilfe.
Ich habe eine Pfändung zur Eintragung beantragt per Pfändungs- und Einziehungsverfügung.
Hierbei ist der Zustellnachweis in Kopie beigefügt.
Reicht das aus oder muss dieser im Original dazu ?
Danke und Grüße
Nic