Abtretung, Versteigerung

  • Hallo zusammen!

    Im Grundbuch ist eine Briefgrundschuld eingetragen, welche vor ca. 2 Wochen von Bank A an Bank B abgetreten wurde, hierfür wurde der Grundschuldbrief an das GBA übersandt.

    Es handelt sich nicht um meine Gemarkung, die zuständige Kollegin hat die Abtretung bereits ins GB eingetragen, ist jedoch erkrankt, bevor sie die Abtretung auf dem Brief unterschreiben konnte. Da nicht absehbar war, dass die Kollegin länger erkrankt sein würde, habe ich den Brief selbst nicht unterzeichnet.

    Nun ist heute zuerst eine Nachfrage der LJK nach Zweitschuldnern, da der Eigentümer die Grundbuchgebühren nicht zahlte, danach das Ersuchen des Versteigerungsgerichts um Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch eingegangen.

    Nun meine Fragen:

    Ist die Abtretung bereits wirksam? Der Brief ist noch immer nicht unterzeichnet und nicht an den Zessionar übergeben worden.

    Kann ich den Versteigerungsvermerk ins GB erst eintragen, wenn auch der Brief an den Zessionar übergeben wurde wegen der Bearbeitungsreihenfolge?

  • Ich sehe das Problem nicht.

    Du bzw. der UdG kann den Versteigerungsvermerk bedenkenlos eintragen. Ob die Abtretung wirksam ist oder nicht, prüfst du doch sonst auch nicht. Bei Briefrechten wird die Rechtsänderung durch Einigung und Übergabe des Briefes wirksam. Ich gehe davon aus, dass der Zessionar die Abtretung beantragt und den Brief eingereicht hat. Somit dürften Einigung und Briefübergabe bereits erfolgt sein.

    Außerdem steht der Versteigerungsvermerk in keinem Rangverhältnis.

  • Tatsächlich, ich habe gar nicht darauf geachtet, wer den Antrag stellte, da ich die Akte ja nicht bearbeitet hatte. Vielen Dank :)

    Ich hatte mir nur so viele Gedanken gemacht, weil ich zuerst dachte, es handele sich um die Eintragung der Grundschuld, nicht die Abtretung, da wäre es eventuell ja schon problematisch, ob das Recht überhaupt entstanden ist, es hat mich nur einfach interessiert.

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