Ergänzungspflegschaft Schenkung Hausgrundstück

  • ...also ist mit dieser Klausel eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

  • Ich verstehe den Passus "...maximal jedoch bis zur Höhe der noch vorhandenen Zeitwerterhöhung..." in der Schenkungsurkunde nicht. ist das jetzt eine Beschränkung der Haftung des Minderjährigen auf das Ererbte?

    Sorry, bei #19 habe ich mich verschrieben. Richtig muss es heißen:

    "...Ist das jetzt eine Beschränkung der Haftung des Minderjährigen auf das ihm unentgeltlich Zugewandte?" (nicht das Ererbte).

  • Eine Volljährigkeit des Beschenkten in Bezug auf das Rückforderungsrecht ist im Vertrag nicht erwähnt. Die Rückforderung kann also auch während der Minderjährigkeit des Beschenkten erfolgen.

    Die Rückübertragung hat nach dem Vertrag unentgeltlich zu erfolgen.

    Ich verstehe es deshalb so, dass der Vorteil der Zeitwerterhöhung dem Schenker zugutekommt, in dem er unentgeltlich eine Immobilie zurückbekommt, die jetzt mehr wert ist. Der Minderjährige bekommt eventuell nicht alles zurück, was er im Zeitraum seines Eigentums investiert hat (siehe Beispiel oben). Er hat also einen Nachteil.

    Aus diesem Grund halte ich eine familiengerichtliche Genehmigung für erforderlich.

    Liege ich hier richtig?

  • Ich hätte in dieser Formulierung nicht die Notwendigkeit einer familienger. Genehmigung gesehen.

    Mir wirft sich jedoch die Frage auf, was wäre, wenn in der Urkunde überhaupt nichts zu getätigten Aufwendungen geregelt ist? Bekommt der Erwerber dann im Falle einer Rückforderung keinerlei Aufwendung ersetzt? Oder gibt es da irgendwo eine Regelung kraft Gesetzes?

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