Liebe Kollegen,
bei uns gibt es seit einiger Zeit wieder eine Schwerbehindertenvertretung, die ja vor bestimmten Entscheidungen anzuhören ist. Weiß jemand von euch, ob eine Anhörung erforderlich ist, wenn Anmeldungen zur Fortbildung mit einer Rangfolge der verschiedenen (teils schwerbehinderten) Kollegen erfolgen sollen.
LG